unabhängiges deutsches Cannabis
Netzwerk - 18.02.2003, 11:20 Uhr
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Wolfgang Neskovic: Richtervereinigung fordert
Cannabisfreigabe [27.10.2002] Am Samstag, 26.10.2002
erschien ein Leserbrief von Wolfgang Neskovic in der
Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ). Der vor einem
Jahrzehnt durch seinen Vorlagebeschluss an das
Bundesverfassungsgericht bundesweit bekannt
gewordene Richter aus Lübeck nahm damit Bezug auf
einen FAZ-Artikel von Dr. Carl Nedelmann vom
09.10.2002:
Schädliches Cannabis-Verbot Der auf
Entkriminalisierung gerichtete Beitrag von Carl
Nedelmann "Hanf ist ein ganz besonderer
Stoff" (F.A.Z.-Feuilleton vom 9. Oktober) überzeugt
in Begründung und Konsequenz. Die Neue
Richtervereinigung e.V. fordert seit 1987 die
Freigabe von Cannabis und sieht sich dabei im
Einklang, nicht nur mit der übergroßen Mehrheit
der Rechts-, Natur- und
Gesellschaftswissenschaftler, sondern auch mit
vielen Praktikern bei Polizei und Justiz. Das
Bundesverfassungsgericht hat in seinem
Cannabis-Beschluß 1994 den Gesetzgeber verpflichtet
zu prüfen, ob es jetzt noch hinreichende Gründe für
eine Aufrechterhaltung des Verbots gibt. Die in
Auftrag gegebenen Gutachten liegen längst vor. Eine
Fortsetzung der Kriminalisierung tragen sie nicht.
Gleichwohl stellt sich der Bundesgesetzgeber seiner
Verantwortung nicht. Eher kosmetische Maßnahmen auf
Länderebene bei der Konsumentenverfolgung werden
mehr als kompensiert durch neue Gesetze im
Verkehrsrecht, denen Sachgründe wie beim Strafrecht
ebenfalls fehlen. Das hat verheerende Folgen: Neben
einem aufgeblähten Apparat, der zahlreiche
Planstellen verbraucht, die bei der Verfolgung
schwerer Kriminalität fehlen, werden insbesondere
die Glaubwürdigkeit und Autorität des staatlichen
Strafverfolgungsanspruches schwer beschädigt.
Gerade den massenhaft betroffenen jungen Menschen
gegenüber wird eine Strafnorm aufrechterhalten, die
ohne Substanz und ohne materielle Gerechtigkeit ist.
Damit stellt der Staat die Wahrhaftigkeit und
Durchsetzbarkeit seines Normengefüges in Frage. Die
bigotte Aufrechterhaltung einer Strafnorm ist dem
Staat wichtiger als der Jugendschutz - das ist die
Botschaft, die hinter der Fortsetzung der
Kriminalisierung steht und die von den jungen
Menschen auch so verstanden wird. Deshalb gilt nach
wie vor: Nicht Cannabis ist schädlich, sondern sein
Verbot. Wolfgang Neskovic, Lübeck (Frankfurter
Allgemeine Zeitung, 26.10.2002)
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Richtervereinigung
fordert | Benutzeranmeldung
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05.03 / Präsident der Ärztekammer Berlin spricht sich für Legalisierung aus
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Dr. Günther Jonitz, der Präsident der Ärztekammer Berlin, spricht sich für
eine Legalisierung von Cannabis und für eine Abgabe unter staatlicher Kontrolle
aus. In einem Gespräch mit der Ärztezeitung erklärte Jonitz, man dürfe nicht
die Augen vor der Realität verschließen. Cannabis sei gesundheitlich weniger
gefährlich als Alkohol. "Für viele Menschen ist der Genuß von Cannabis
so selbstverständlich wie der Konsum von Wein." Der Unterschied sei nur,
daß die eine Droge legalisiert sei, die andere dagegen nicht.
Quelle: IACM-Informationen v. 3.3.2001
www.cannabis-med.org
www.acmed.org
Chef der Polizei-Gewerkschaft fordert: Joints aus der Apotheke |
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Hannover
Er ist Polizist, sogar Chef der Polizeigewerkschaft
Niedersachsen. Dennoch fordert Bernhard Witthaut:
"Die Abgabe von Cannabis muss begrenzt legalisiert
werden." Er ist der erste Beamte, der offen
ausspricht, was (fast) alle denken.
Das Tabu, das keines mehr ist: Ulrich Wickert hat's
getan, Xavier Naidoo auch. Und sogar Bill Clinton
gestand, als er noch US-Präsident war: "Ich habe
mal dran gezogen." An einem Joint, einer
Haschisch-Zigarette.
Phänomen Kiffen. Gesellschafts-Psychologen sind überzeugt:
"Jeder fünfte hat's schon mal in seinem Leben
probiert." Wohlwissend, dass selbst der Besitz
kleiner Mengen strafbar ist.
Das könnte jedoch bald Vergangenheit sein. Geht es nach
Bernhard Witthaut, so sollen "weiche Drogen"
(Hasch, Marihuana) bald in der Apotheke zu haben sein.
Dem EXPRESS sagte er: "Dort könnten Joints unter
staatlicher Kontrolle und zu festen Preisen ausgegeben
werden."
Kostet das Gramm Haschisch in der illegalen Szene
zwischen sieben und acht Euro, so sollen die Apotheken
es für zwei Euro ausgeben. Witthaut: "Damit kann
der Verkauf nicht zum lukrativen Geschäft werden.
"Cannabis-Fälle, so berichtet der
"Focus", machen in der Kriminalstatistik mehr
als die Hälfte aller Drogendelikte aus. Die meisten Fälle
werden von den Staatsanwaltschaften jedoch eingestellt.
In Niedersachsen beispielsweise lautet die Regel: Alles
bis sechs Gramm kommt nicht vor Gericht. Witthaut nimmt
kein Blatt vor den Mund:
"Die Polizei macht ein großes Affentheater,
produziert riesige Papierberge - und erreicht damit
nichts." Mit einer Legalisierung würde dann nicht
nur die Arbeitsbelastung der überlasteten Beamten
kleiner, auch die "die kriminellen Händlerstrukturen"
würden so schnell zerschlagen.
P.S. Obwohl Hasch und Marihuana noch immer illegal sind,
befasst sich der Verkehrsgerichtstag mit einem
Drogen-Grenzwert für Autofahrer, ähnlich wie beim
Alkohol.
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HIER
ÜBER DIESEN ARTIKEL DISKUTIEREN |
Quelle: http://express.de/... |
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Unsere Forderunge n zur Umsetzung
in dieser Legislaturperiode:
Das Verbot minimiert den Konsum nicht: Die
Konsumentenzahlen steigen in Deutschland seit
Jahrzehnten, trotz Strafverfolgung. Das Verbot
Warum die Schweiz Cannabis legalisiert
Voraussichtlich ab dem Jahr 2004 wird der Besitz, Erwerb
und Anbau von Cannabis für Erwachsene in der Schweiz
Teilen der Bevölkerung nicht mehr akzeptiert wird. nicht mehr strafbar sein. So sieht es ein Entwurf der
Schweizer Regierung vor. Auch in Deutschland wird dieses 664 795 Ermittlungsverfahren allein von 1996 bis
Thema kontrovers diskutiert. Hier sind einige Fakten dazu: 2001 belasteten unnötig Polizei und Justiz. Kosten
für uns Steuerzahler: Mehrere Hundert Millionen €
Cannabis ist der wissenschaftliche Name von Hanf, einer pro Jahr! Oft führten Gerichtsverfahren und Verur-
Pflanze, die nicht nur für ihre Nutzfaser bekannt ist. Hanfblüten teilungen zu erheblichen persönlichen Problemen.
(„Marihuana“) und ihr Harz („Haschisch“) werden als Genuss- Eine Reform entlastet Polizei und Justiz für wich- mittel, Droge und Arznei verwendet. Wussten Sie, dass tigere Aufgaben. Bernhard Witthaut, Bundesvize- Cannabis der engste Verwandte des Hopfens ist?
1. Entkriminalisierung der KonsumentInnen:
Straffreiheit für den Besitz "geringer Mengen"
bis zu 30 g Cannabis. Strafverfolgung für den
Besitz geringer Cannabismengen verstösst laut
Bundesverfassungsgericht gegen das Übermaßverbot
des Grundgesetzes. Die derzeitige, von
Bundesland zu Bundesland verschiedene Praxis
verstösst gegen den Verfassungsgrundsatz der
Gleichheit vor dem Gesetz.
funktioniert nicht, weil seine Begründung von weiten
2. Zulassung von Hanf als Medizin, Unterstützung
der Erforschung weiterer therapeutischer
Potenziale und medizinischer Einsatzgebiete.
Vor 1958 war Cannabis in Deutschland
eine zugelassene Medizin und wurde nur aus politischen
Gründen verboten. Cannabis hilft bei Multipler
Sklerose, bei AIDS und Hepatitis, in der Chemotherapie
(Krebs) und in der Schmerzbehandlung.
chef der Gewerkschaft der Polizei (GdP), ist für den
Verkauf von Cannabis in Apotheken. (Focus 11/2002) Sie kennen mehr Cannabiskonsumenten als Sie denken!
9,5 Millionen Erwachsene in Deutschland haben bereits In den Niederlanden ist Cannabis seit 26 Jahren
Cannabis konsumiert, darunter 38% der 18 bis 24-jährigen im straffrei: Das verursacht weniger Anzeigen,
Westen und 32% im Osten. Laut Gesetz sind viele Ihrer weniger Probleme und weniger Kosten. Der
Bekannten und Verwandten Kriminelle. Wieso eigentlich? Konsum von Cannabis ist in den Niederlanden
dennoch nicht weiter verbreitet als in Deutschland! Cannabis ist zwar nicht harmlos, aber auch nicht schädlicher
als die legalen Drogen Alkohol und Tabak: „Zusammenfassend
ist festzuhalten daß die pharmakologischen Wirkungen und Cannabissteuer könnten Hunderte von Millionen €
psychosozialen Konsequenzen des Cannabiskonsums sich als pro Jahr zusätzlich für Drogenaufklärung, Therapie
weniger dramatisch und gefährlich erweisen, als dies über- und andere öffentliche Aufgaben bereitstellen.
3. Straffreiheit des Anbaus von Cannabis für
den Eigenbedarf: Tolerierter Anbau zum
persönlichen Konsum trennt die Märkte und
reduziert die Nachfrage auf dem Schwarzmarkt.
Mehrwertsteuer auf Cannabisverkäufe und eine
wiegend noch angenommen wird.“ (Prof. Dr. Dieter Kleiber, FU Berlin) 4. Zurücknahme der gegenwärtig diskriminierenden
Führerscheinregelung: Differenzierung im Cannabis macht nicht körperlich abhängig, im Gegensatz zu Statt Anzeigen und Strafverfolgung wegen eines
Führerscheinrecht zwischen aktuellem und Alkohol. 92 Prozent der Konsumenten sind auch nicht unglaubwürdigen Verbots brauchen wir eine glaubzurückliegendem
Konsum von Cannabis. psychisch abhängig. Stationäre Therapie ist unter Cannabis- würdigere Aufklärung der Jugend. Nur so können
Stellen Sie sich vor, man nimmt Ihnen den Führer- konsumenten deutlich seltener als unter Alkoholkonsumenten. Probleme minimiert werden.
schein, weil man einen Kasten Bier bei Ihnen im Das Bundesverfassungsgericht stellte am 9.03.1994 fest, dass
Unterstützen Sie unsere Forderungen an die Keller findet. Absurd? Genau so sieht die bisherige von Experten "das Suchtpotential der Cannabisprodukte als Bundesregierung! (siehe Kasten links) Praxis bei Cannabis aus! Allein wegen dem Besitz sehr gering eingestuft" wird.
wird an der Fahreignung gezweifelt und ein teures
Cannabis ist keine Einstiegsdroge zu „harten“ Drogen: Überprüfungsverfahren angeordnet — das Bundes-
1994 befand das Bundesverfassungsgericht nach Einsicht der verfassungsgericht erklärte das im Juli 2002 für
wissenschaftlichen Literatur, diese These werde „überwiegend grundgesetzwidrig.
abgelehnt“. Die grosse Mehrheit der Cannabiskonsumenten Presserechtlich verantwortlich: greift nie zu anderen illegalen Drogen.
Aufklärung ist sinnvoller als Kriminalisierung:
Cannabisreform
auch in Deutschland!
http://www.DieCannabisKampagne.de
Tilmann Holzer, Verein für Drogenpolitik e.V.
Käfertalerstr. 38, 68167 Mannheim
Fon: 0621-4017267, info@drogenpolitik.org
Spendenkonto: Postbank Karlsruhe
„Aus medizinischer Sicht wird kein Schaden angerichtet,
wenn Cannabis vom Verbot befreit wird. Das Cannabis-
Verbot kann durch medizinische Argumente nicht gestützt
akzept e.V. c/o Christine Kluge Haberkorn
Südwestkorso 14, 12161 Berlin, Fax: 030 822 28 02
Kto.-Nr.: 611 600 758 BLZ: 660 100 75 werden." (Dr. med Carl Nedelmann im Deutschen Ärzteblatt, 27.10.2000)
http://www.drogenpolitik.org
http://www.cannabislegal.de
Lesen Sie unser Informationsheft zur Cannabisreform:
http://www.drogenpolitik.org/cannabis/caninfo/ Spenden-Tel.: 0190-0-10009 (3 € pro Anruf)