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Richtervereinigung fordert
geschrieben von: arni am 29.10.2002, 11:13 Uhr
Deutsche Drogenpolitik und -Gesetze Wolfgang Neskovic: Richtervereinigung fordert Cannabisfreigabe [27.10.2002] Am Samstag, 26.10.2002 erschien ein Leserbrief von Wolfgang Neskovic in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ). Der vor einem Jahrzehnt durch seinen Vorlagebeschluss an das Bundesverfassungsgericht bundesweit bekannt gewordene Richter aus Lübeck nahm damit Bezug auf einen FAZ-Artikel von Dr. Carl Nedelmann vom 09.10.2002:


Schädliches Cannabis-Verbot Der auf Entkriminalisierung gerichtete Beitrag von Carl Nedelmann "Hanf ist ein ganz besonderer Stoff" (F.A.Z.-Feuilleton vom 9. Oktober) überzeugt in Begründung und Konsequenz. Die Neue Richtervereinigung e.V. fordert seit 1987 die Freigabe von Cannabis und sieht sich dabei im Einklang, nicht nur mit der übergroßen Mehrheit der Rechts-, Natur- und Gesellschaftswissenschaftler, sondern auch mit vielen Praktikern bei Polizei und Justiz. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Cannabis-Beschluß 1994 den Gesetzgeber verpflichtet zu prüfen, ob es jetzt noch hinreichende Gründe für eine Aufrechterhaltung des Verbots gibt. Die in Auftrag gegebenen Gutachten liegen längst vor. Eine Fortsetzung der Kriminalisierung tragen sie nicht. Gleichwohl stellt sich der Bundesgesetzgeber seiner Verantwortung nicht. Eher kosmetische Maßnahmen auf Länderebene bei der Konsumentenverfolgung werden mehr als kompensiert durch neue Gesetze im Verkehrsrecht, denen Sachgründe wie beim Strafrecht ebenfalls fehlen. Das hat verheerende Folgen: Neben einem aufgeblähten Apparat, der zahlreiche Planstellen verbraucht, die bei der Verfolgung schwerer Kriminalität fehlen, werden insbesondere die Glaubwürdigkeit und Autorität des staatlichen Strafverfolgungsanspruches schwer beschädigt. Gerade den massenhaft betroffenen jungen Menschen gegenüber wird eine Strafnorm aufrechterhalten, die ohne Substanz und ohne materielle Gerechtigkeit ist. Damit stellt der Staat die Wahrhaftigkeit und Durchsetzbarkeit seines Normengefüges in Frage. Die bigotte Aufrechterhaltung einer Strafnorm ist dem Staat wichtiger als der Jugendschutz - das ist die Botschaft, die hinter der Fortsetzung der Kriminalisierung steht und die von den jungen Menschen auch so verstanden wird. Deshalb gilt nach wie vor: Nicht Cannabis ist schädlich, sondern sein Verbot. Wolfgang Neskovic, Lübeck (Frankfurter Allgemeine Zeitung, 26.10.2002)
 
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+++ 05.03 / Präsident der Ärztekammer Berlin spricht sich für Legalisierung aus +++

Dr. Günther Jonitz, der Präsident der Ärztekammer Berlin, spricht sich für eine Legalisierung von Cannabis und für eine Abgabe unter staatlicher Kontrolle aus. In einem Gespräch mit der Ärztezeitung erklärte Jonitz, man dürfe nicht die Augen vor der Realität verschließen. Cannabis sei gesundheitlich weniger gefährlich als Alkohol. "Für viele Menschen ist der Genuß von Cannabis so selbstverständlich wie der Konsum von Wein." Der Unterschied sei nur, daß die eine Droge legalisiert sei, die andere dagegen nicht.

Quelle: IACM-Informationen v. 3.3.2001

www.cannabis-med.org
www.acmed.org

 

 
Aus der Ausgabe Nr.83 vom 10.März 2002    Hier als PDF ansehen


Chef der Polizei-Gewerkschaft fordert: Joints aus der Apotheke

Hannover
Er ist Polizist, sogar Chef der Polizeigewerkschaft Niedersachsen. Dennoch fordert Bernhard Witthaut: "Die Abgabe von Cannabis muss begrenzt legalisiert werden." Er ist der erste Beamte, der offen ausspricht, was (fast) alle denken.

Das Tabu, das keines mehr ist: Ulrich Wickert hat's getan, Xavier Naidoo auch. Und sogar Bill Clinton gestand, als er noch US-Präsident war: "Ich habe mal dran gezogen." An einem Joint, einer Haschisch-Zigarette.

Phänomen Kiffen. Gesellschafts-Psychologen sind überzeugt: "Jeder fünfte hat's schon mal in seinem Leben probiert." Wohlwissend, dass selbst der Besitz kleiner Mengen strafbar ist.

Das könnte jedoch bald Vergangenheit sein. Geht es nach Bernhard Witthaut, so sollen "weiche Drogen" (Hasch, Marihuana) bald in der Apotheke zu haben sein. Dem EXPRESS sagte er: "Dort könnten Joints unter staatlicher Kontrolle und zu festen Preisen ausgegeben werden."

Kostet das Gramm Haschisch in der illegalen Szene zwischen sieben und acht Euro, so sollen die Apotheken es für zwei Euro ausgeben. Witthaut: "Damit kann der Verkauf nicht zum lukrativen Geschäft werden.

"Cannabis-Fälle, so berichtet der "Focus", machen in der Kriminalstatistik mehr als die Hälfte aller Drogendelikte aus. Die meisten Fälle werden von den Staatsanwaltschaften jedoch eingestellt.

In Niedersachsen beispielsweise lautet die Regel: Alles bis sechs Gramm kommt nicht vor Gericht. Witthaut nimmt kein Blatt vor den Mund:

"Die Polizei macht ein großes Affentheater, produziert riesige Papierberge - und erreicht damit nichts." Mit einer Legalisierung würde dann nicht nur die Arbeitsbelastung der überlasteten Beamten kleiner, auch die "die kriminellen Händlerstrukturen" würden so schnell zerschlagen.

P.S. Obwohl Hasch und Marihuana noch immer illegal sind, befasst sich der Verkehrsgerichtstag mit einem Drogen-Grenzwert für Autofahrer, ähnlich wie beim Alkohol.

HIER ÜBER DIESEN ARTIKEL DISKUTIEREN Quelle:  http://express.de/...

 

Unsere Forderunge n zur Umsetzung 
in dieser Legislaturperiode: 
Das Verbot minimiert den Konsum nicht: Die 
Konsumentenzahlen steigen in Deutschland seit 
Jahrzehnten, trotz Strafverfolgung. Das Verbot 
Warum die Schweiz Cannabis legalisiert 
Voraussichtlich ab dem Jahr 2004 wird der Besitz, Erwerb 
und Anbau von Cannabis für Erwachsene in der Schweiz 
Teilen der Bevölkerung nicht mehr akzeptiert wird. nicht mehr strafbar sein. So sieht es ein Entwurf der 
Schweizer Regierung vor. Auch in Deutschland wird dieses 664 795 Ermittlungsverfahren allein von 1996 bis 
Thema kontrovers diskutiert. Hier sind einige Fakten dazu: 2001 belasteten unnötig Polizei und Justiz. Kosten 
für uns Steuerzahler: Mehrere Hundert Millionen € 
Cannabis ist der wissenschaftliche Name von Hanf, einer pro Jahr! Oft führten Gerichtsverfahren und Verur- 
Pflanze, die nicht nur für ihre Nutzfaser bekannt ist. Hanfblüten teilungen zu erheblichen persönlichen Problemen. 
(„Marihuana“) und ihr Harz („Haschisch“) werden als Genuss- Eine Reform entlastet Polizei und Justiz für wich- mittel, Droge und Arznei verwendet. Wussten Sie, dass tigere Aufgaben. Bernhard Witthaut, Bundesvize- Cannabis der engste Verwandte des Hopfens ist? 
1. Entkriminalisierung der KonsumentInnen: 
Straffreiheit für den Besitz "geringer Mengen" 
bis zu 30 g Cannabis. Strafverfolgung für den 
Besitz geringer Cannabismengen verstösst laut 
Bundesverfassungsgericht gegen das Übermaßverbot 
des Grundgesetzes. Die derzeitige, von 
Bundesland zu Bundesland verschiedene Praxis 
verstösst gegen den Verfassungsgrundsatz der 
Gleichheit vor dem Gesetz. 
funktioniert nicht, weil seine Begründung von weiten 
2. Zulassung von Hanf als Medizin, Unterstützung 
der Erforschung weiterer therapeutischer 
Potenziale und medizinischer Einsatzgebiete. 
Vor 1958 war Cannabis in Deutschland 
eine zugelassene Medizin und wurde nur aus politischen 
Gründen verboten. Cannabis hilft bei Multipler 
Sklerose, bei AIDS und Hepatitis, in der Chemotherapie 
(Krebs) und in der Schmerzbehandlung. 
chef der Gewerkschaft der Polizei (GdP), ist für den 
Verkauf von Cannabis in Apotheken. (Focus 11/2002) Sie kennen mehr Cannabiskonsumenten als Sie denken! 
9,5 Millionen Erwachsene in Deutschland haben bereits In den Niederlanden ist Cannabis seit 26 Jahren 
Cannabis konsumiert, darunter 38% der 18 bis 24-jährigen im straffrei: Das verursacht weniger Anzeigen, 
Westen und 32% im Osten. Laut Gesetz sind viele Ihrer weniger Probleme und weniger Kosten. Der 
Bekannten und Verwandten Kriminelle. Wieso eigentlich? Konsum von Cannabis ist in den Niederlanden 
dennoch nicht weiter verbreitet als in Deutschland! Cannabis ist zwar nicht harmlos, aber auch nicht schädlicher 
als die legalen Drogen Alkohol und Tabak: „Zusammenfassend 
ist festzuhalten daß die pharmakologischen Wirkungen und Cannabissteuer könnten Hunderte von Millionen € 
psychosozialen Konsequenzen des Cannabiskonsums sich als pro Jahr zusätzlich für Drogenaufklärung, Therapie 
weniger dramatisch und gefährlich erweisen, als dies über- und andere öffentliche Aufgaben bereitstellen. 
3. Straffreiheit des Anbaus von Cannabis für 
den Eigenbedarf: Tolerierter Anbau zum 
persönlichen Konsum trennt die Märkte und 
reduziert die Nachfrage auf dem Schwarzmarkt. 
Mehrwertsteuer auf Cannabisverkäufe und eine 
wiegend noch angenommen wird.“ (Prof. Dr. Dieter Kleiber, FU Berlin) 4. Zurücknahme der gegenwärtig diskriminierenden 
Führerscheinregelung: Differenzierung im Cannabis macht nicht körperlich abhängig, im Gegensatz zu Statt Anzeigen und Strafverfolgung wegen eines 
Führerscheinrecht zwischen aktuellem und Alkohol. 92 Prozent der Konsumenten sind auch nicht unglaubwürdigen Verbots brauchen wir eine glaubzurückliegendem 
Konsum von Cannabis. psychisch abhängig. Stationäre Therapie ist unter Cannabis- würdigere Aufklärung der Jugend. Nur so können 
Stellen Sie sich vor, man nimmt Ihnen den Führer- konsumenten deutlich seltener als unter Alkoholkonsumenten. Probleme minimiert werden. 
schein, weil man einen Kasten Bier bei Ihnen im Das Bundesverfassungsgericht stellte am 9.03.1994 fest, dass 
Unterstützen Sie unsere Forderungen an die Keller findet. Absurd? Genau so sieht die bisherige von Experten "das Suchtpotential der Cannabisprodukte als Bundesregierung! (siehe Kasten links) Praxis bei Cannabis aus! Allein wegen dem Besitz sehr gering eingestuft" wird. 
wird an der Fahreignung gezweifelt und ein teures 
Cannabis ist keine Einstiegsdroge zu „harten“ Drogen: Überprüfungsverfahren angeordnet — das Bundes- 
1994 befand das Bundesverfassungsgericht nach Einsicht der verfassungsgericht erklärte das im Juli 2002 für 
wissenschaftlichen Literatur, diese These werde „überwiegend grundgesetzwidrig. 
abgelehnt“. Die grosse Mehrheit der Cannabiskonsumenten Presserechtlich verantwortlich: greift nie zu anderen illegalen Drogen. 
Aufklärung ist sinnvoller als Kriminalisierung: 
Cannabisreform 
auch in Deutschland! 
http://www.DieCannabisKampagne.de 
Tilmann Holzer, Verein für Drogenpolitik e.V. 
Käfertalerstr. 38, 68167 Mannheim 
Fon: 0621-4017267, info@drogenpolitik.org 
Spendenkonto: Postbank Karlsruhe 
„Aus medizinischer Sicht wird kein Schaden angerichtet, 
wenn Cannabis vom Verbot befreit wird. Das Cannabis- 
Verbot kann durch medizinische Argumente nicht gestützt 
akzept e.V. c/o Christine Kluge Haberkorn 
Südwestkorso 14, 12161 Berlin, Fax: 030 822 28 02 
Kto.-Nr.: 611 600 758 BLZ: 660 100 75 werden." (Dr. med Carl Nedelmann im Deutschen Ärzteblatt, 27.10.2000) 
http://www.drogenpolitik.org 
http://www.cannabislegal.de 
Lesen Sie unser Informationsheft zur Cannabisreform: 
http://www.drogenpolitik.org/cannabis/caninfo/ Spenden-Tel.: 0190-0-10009 (3 € pro Anruf)